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Betriebsanweisung Nummer 10



BETRIEBSANWEISUNG Nr. 10



1. ANWENDUNGSBEREICH


Benutzung von Gehörschutz im Lärmbereich – Arbeitsstelle / Maschinen 

2. GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT

·      Bei Nichttragen oder falschem Tragen von Gehörschutz in Lärmbereichen besteht die Gefahr einer bleibenden Schwerhörigkeit.

·      Diese Schwerhörigkeit kann durch einzelne Lärmspitzen unmittelbar oder durch langjährigen Dauerlärm entstehen.

·      Nichthören von Warnsignalen beim Tragen von ungeeignetem Gehörschutz kann zu Unfällen führen.



3. SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN


1. Gehörschutz muss im gekennzeichneten Lärmbereich von allen Personen getragen werden.

2. Gehörschutz muss über die gesamte Arbeitsschicht bzw. über alle Lärmphasen getragen werden.

3. Vor der Benutzung ist der Gehörschutz auf augenscheinliche Mängel zu überprüfen.

4. Gehörschutz muss richtig eingesetzt oder aufgesetzt werden (siehe Herstellerangaben).

5. Gehörschutz muss richtig eingesetzt oder aufgesetzt werden (siehe Herstellerangaben).

6. Es darf nur der zur Verfügung gestellte Gehörschutz vom Typ „____________“ verwendet werden.



4. VERHALTEN BEI STÖRUNGEN 


Defekte Gehörschützer sind schnellstmöglich auszutauschen.


5. VERHALTEN BEI UNFÄLLEN, ERSTE HILFE


Jeder Unfall ist im Verbandbuch einzutragen. Es liegt aus bei: ________________________________________ Nach Explosionen oder Knallen mit plötzlichem Hörverlust oder Ohrgeräuschen schnellstmöglich einen Arzt aufsuchen.

6. INSTANDHALTUNG, ENTSORGUNG

·         Gehörschützer sind in geeigneten Behältern aufzubewahren.

·         Sie sind nach den Herstellerangaben regelmäßig zu reinigen.

·         Bei spröden Dichtungskissen an Kapseln sind die Kissen auszuwechseln.



7. FOLGEN DER NICHTBEACHTUNG