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Verpflichtung auf das Datengeheimnis (§ 5 BDSG)

Hiermit erklärt das unterzeichnende Unternehmen / die unterzeichnende Person, dass ihm die einschlägigen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) bekannt sind und es über die sich daraus ergebenden besonderen Anforderungen an die Datensicherheit und den Datenschutz im Rahmen der Geschäftsverbindung mit der WSTN GmbH vertraut gemacht und auf das Datengeheimnis (§ 5 BDSG) verpflichtet wurde.

Wir wurden / ich wurde darüber unterrichtet, dass es uns untersagt ist, geschützte und personenbezogene Daten zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu erheben, verarbeiten oder zu nutzen. Eine Weitergabe an dritte Personen ist nicht erlaubt. 

Darüber hinaus erstreckt sich diese Verpflichtung auf sämtliche vertrauliche Unternehmensdaten und Unternehmensinformationen. Hierzu zählen sämtliche Informationen, gleich in welcher Form sie vorliegen und ob sie ausdrücklich als solche bezeichnet sind oder nicht, die uns oder anderen verpflichteten Personen in Zusammenhang mit den vertragsgegenständlichen Leistungen und / oder der Nutzung der damit in Zusammenhang stehenden Geräte und Systeme bekannt werden.

Wir stellen sicher, dass solche Kenntnisse ausschließlich zur Erfüllung der Aufgaben aus diesem Vertrag verwendet werden.

Wir verpflichten uns, in gleicher Weise alle unsere Mitarbeiter und sonstige, eventuell beauftragte dritte Personen, auf die Anforderungen der WSTN GmbH zum Datenschutz zu verpflichten und für eine entsprechende Unterrichtung und Schulung Sorge zu tragen.

Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung unserer Geschäftsbeziehung unbefristet fort.


Uns ist bekannt, dass Verstöße gegen das Datengeheimnis strafrechtlich verfolgt werden können. Sie können auch Anlass zu einer außerordentlichen Kündigung sein.


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